Die Rosa-Luxemburg-Stiftung vergibt mit Mitteln des Auswaertigen Amtes (AA) Stipendien an AuslaenderInnen, die zum Studium nach Deutschland kommen und nach ihrer Ausbildung in ihr Heimatland zurueckgehen.
Die Dauer der Foerderung richtet sich nach der Regelstudienzeit. Das Stipendium wird zunaechst fuer ein Jahr bewilligt. Bei Erfuellen der Foerdervoraussetzungen kann es bis zum Abschluss der Foerderhoechstdauer (Regelstudienzeit plus moegliche Verlaengerungen) vergeben werden.
Foerdervoraussetzungen fuer auslaendische Studierende (alle Voraussetzungen muessen erfuellt sein):
• Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
• Nachweis ueber ein abgeschlossenes BA-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengang)
• sehr gute Studienleistungen
• gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung
• sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs) – es werden keine Deutsch-Sprachkurse gefoerdert!
Nicht gefoerdert werden:
• der Studienabschluss
• ein Bachelor bzw. das Grundstudium • ein zweites Vollstudium
• ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
• Auslandsaufenthalte im Heimatland oder in Drittlaendern.
Bewerbungstermine:
• 31. Oktober fuer Foerderbeginn 01. April des darauf folgenden Jahres
• 30. April fuer Foerderbeginn 01. Oktober desselben Jahres.
Es gilt das Datum des Poststempels.
Weitere Informationen zur Foerderung durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Bewerbungsunterlagen und -formulare sowie Ansprechpartner finden Sie unter: www.rosalux.de
Kontakt:
Tel.: 030-44310-138
Email: studienwerk@rosalux.de
Telefonische Sprechzeiten fuer BewerberInnen:
Mo, Mi 9:00-12:00
Di, Do 13:00-16:00